Einkaufen bei BAUR macht Spaß

Kein Stress mit Ausfuhrscheinen

Ein herzliches "Grüezi" unseren Schweizer Kunden. Wir hoffen, dass Sie sich in unseren Märkten wohl fühlen und das reichhaltige Sortiment frischer und qualitativ hochwertiger Lebensmittel zu schätzen wissen.

Damit Ihnen der grenzüberschreitende Einkauf leicht von der Hand geht und Sie so einfach wie möglich durch den Zoll kommen, haben wir Ihnen hier alle wichtigen Informationen für einen reibungslosen Grenzübertritt zusammengestellt.

 

Vereinfachtes Ausfuhrschein-Prozedere in all unseren Märkten

In unseren Frischemärkten BAUR macht das Einkaufen besonders Spaß und geht unkompliziert von der Hand. Denn in all unseren Märkten entfällt das umständliche und zeitraubende Hantieren mit den Ausfuhrscheinen.

Sobald Sie an der Kasse einen Ausfuhrschein wünschen, wird dieser direkt mit dem Kassenbon auf der Bonrolle ausgedruckt und kann, nachdem im Adressfeld Ihre Kundenanschrift eingetragen wurde, direkt beim Zoll zur Bestätigung der Ausfuhr vorgelegt werden. Ein weiteres Formular ist nicht mehr notwendig. Auf diesem Ausfuhr-Kassenbon befindet sich auch der EAN-Code, der für die Erstattung bzw. Verrechnung der Mehrwertsteuer notwendig ist. Bitte legen Sie diesen sehr zeitnah bei Ihrem nächsten Einkauf bei uns vor, solange der EAN-Code noch gut lesbar ist.


Zusätzliche Abfertigungsmöglichkeit von Ausfuhrscheinen ab 02.01.2018

Um die Situation an den Konstanzer Grenzübergängen zu entspannen, bietet das Hauptzollamt Singen ab 02.01.2018 eine zusätzliche Abfertigungsmöglichkeit für Ausfuhrscheine an. Einkaufskunden aus Nicht-EU-Staaten können montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr Ausfuhrscheine direkt am Mobilpunkt Seerhein (Parkplatz Bodenseeforum, Reichenaustraße, Konstanz) abstempeln lassen.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Ausfuhrscheine bis max. 275 Euro Einkaufswert (Summe aller Einkäufe brutto) pro Person und Tag abgefertigt werden. Höhere Beträge müssen an den Grenzübergängen bestätigt werden.

Nach der Bestätigung der Ausfuhrscheine muss die Ware unverzüglich über die Konstanzer Grenzübergänge ausgeführt werden.

 

Bagatellgrenze von 50,01 € bei Mehrwertsteuerrückerstattungen ab 01.01.2020

Nach dem JStG dürfen ab dem 01. Januar 2020 nur noch Einkaufsbelege beim Zoll vorgelegt werden, die einen Exportwert von 50,00 € übersteigen.

Der Exportwert setzt sich zusammen aus Einkaufswert (inkl. USt) abzüglich Pfandwerte, Leergutbons und Rabattcoupons.

Diese Regelung gilt pro Kassenbon. Eine Addition mehrerer Bons ist nicht möglich.

Unsere Mitarbeiter/innen sind daher gesetzlich verpflichtet, ab 01. Januar 2020 nur Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen/Rückerstattungsbelege zu drucken, deren Exportwert 50,00 € übersteigt.

 

Steuerfrei in Deutschland einkaufen:

 

Schweizer Einfuhrbestimmungen:

 

Kontakt zum Hauptzollamt Singen:

Bahnhofstraße 25
78224 Singen
Telefon: +49 (0)7731 82050
E-Mail: poststelle@hzasi.bfinv.de