Seit 2005 besteht Kennzeichnungspflicht für glutenhaltige Nahrungsmittel. Glutenfreie Produkte tragen das Siegel der durchgestrichenen Ähre, welches einen Glutengehalt von max. 20 mg pro Kilogramm garantiert.

Gluten ist als Klebereiweiß in Getreidesorten wie Weizen, Dinkel, Gerste, Roggen, Grünkern und Emmer enthalten. Es sorgt bei der Verarbeitung mit Wasser und durch Energieeinwirkung (Kneten) für einen weichen, gut zusammenhängenden Teig mit guten Backeigenschaften. Gluten ist in allen Lebensmitteln enthalten, die aus den genannten Getreidesorten hergestellt werden und befindet sich zudem auch als Zutat in vielen Nahrungsmitteln.

Eine Glutenunverträglichkeit äußert sich durch Bauchschmerzen, Durchfall oder Blähungen. Als Symptome können allerdings auch Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Hautausschläge auftreten. Da die Krankheitssymtome auch auf viele andere Erkrankungen zutreffen, bleibt eine Glutenunverträglichkeit häufig unerkannt. Stellt sich durch eine glutenfreie Diät eine Besserung ein und wurden Weizenallergie und Zöliakie ausgeschlossen, liegt sehr wahrscheinlich eine Glutenunverträglichkeit vor.

Mittlerweile gibt es ein breites Sortiment an glutenfreien Backwaren, Feingebäck oder auch Backzutaten, Teigwaren und Convenienceartikel bis hin zur Tiefkühlpizza. Der Verzicht auf Gluten ist heute ohne Einbuße an Genuss und Vielfalt möglich.